Pressespiegel
Einige Medienberichte über den Protest und die Folgen. Einen umfangreicheren Pressespiegel aus der Zeit des Gipfels gibt es bei DEM Pressespiegel zum G8 Gipfel 2007 unter
Badespasz.

03. Juli 2008
junge Welt: Trotz widersprüchlicher Aussagen
Die »Prozeßbeobachtungsgruppe Rostock« erklärt zur Verurteilung eines Anti-G-8-Demonstranten:
Ein 25jähriger Belgier ist am Dienstag vom Amtsgericht Rostock wegen eines angeblichen Flaschenwurfes nach der Anti-G-8-Demonstration am 2.6.2007 in Rostock zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bemerkenswert an diesem Urteil ist, daß der Vorsitzende Richter Langer trotz widersprüchlicher Aussagen zweier Berliner Polizeibeamter und trotz entgegenstehender Einlassung des Angeklagten den Grundsatz »Im Zweifel für den Angeklagten« völlig außer acht ließ und nur den belastenden Aussagen des einen Beamten glaubte.
Anfangs erklärte der Angeklagte in einer ruhigen, sachlichen und widerspruchsfreien Einlassung, er hätte sich nach der Demonstration am Rande einer 100 Personen starker Menschenmenge befunden, auf die sich eine zehnköpfige Gruppe Berliner Polizisten zubewegte. Er habe dann bemerkt, daß eine Flasche, die offensichtlich von hinten geworfen wurde, direkt an seinem Kopf vorbeiflog und einen knapp zwei Meter vor ihm stehenden Polizisten am Helm traf und dann zerschellte. (...)
Bei der Vernehmung der beiden Polizeibeamten (des Getroffenen und des »Zeugen«) stellten sich einige eklatante Widersprüche heraus. So sagte der von der Flasche getroffene Polizist aus, der Angeklagte habe sich zwei Meter vor ihm befunden, während der andere Polizeibeamte aussagte, daß der Angeklagte nicht vor, sondern neben dem von der Flasche getroffenen Polizisten stand. Auch andere Aussagedetails erschütterten die Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten, z. B., daß ein Polizist den Angeklagten bei seiner Festnahme ein paar mal habe schlagen müssen, damit dieser dann seine Arme freigibt, damit sie gefesselt werden. Währenddessen erklärte der andere Polizist, daß der Angeklagte während der Verhaftung gar nicht gefesselt worden sei. Auch erklärte ein Polizist, der Angeklagte sei vermutlich vermummt gewesen, wie viele andere auch vermummt waren, währenddessen der andere sagte, er könne sich genau daran erinnern, daß der Angeklagte unvermummt gewesen sei.
Trotz dieser Widersprüche stand für Staatsanwaltschaft und Richter Langer von vornherein die Schuld des Angeklagten fest. Staatsanwältin Brodach verstieg sich sogar zu der Äußerung, daß Aussagen von Angeklagten grundsätzlich von einer starken Motivation zum Leugnen geleitet werden und sie daher wahrscheinlich Schutzbehauptungen darstellen würden und somit für die Beweiswürdigung unerheblich seien. Richter Langer schloß sich dem Vorbringen an und bezüglich der Polizeiaussagen waren deren Widersprüche sogar noch ein Beweis für die erhöhte Glaubwürdigkeit der Polizeizeugen, da aufgrund der langen inzwischen vergangenen Zeit, die Erinnerung verblassen würde. (...)
Für Richter Langer scheint es zudem nicht vorstellbar zu sein, daß der eine Belastungszeuge ein Interesse daran haben könnte, gegen den Angeklagten auszusagen, da gegen diesen Beamten der berüchtigten Berliner Einsatzhundertschaft 105 ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung läuft. (...) Daß die Justiz bei den G-8- Verfahren mit zweierlei Maß mißt, ist offensichtlich. So wurde am Rande des Prozesses deutlich, daß das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten noch nicht über das Anfangsstadium hinausgekommen ist. (...).
Mehr Informationen:
http://www.jungewelt.de/2008/07-03/032.php
Ein 25jähriger Belgier ist am Dienstag vom Amtsgericht Rostock wegen eines angeblichen Flaschenwurfes nach der Anti-G-8-Demonstration am 2.6.2007 in Rostock zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bemerkenswert an diesem Urteil ist, daß der Vorsitzende Richter Langer trotz widersprüchlicher Aussagen zweier Berliner Polizeibeamter und trotz entgegenstehender Einlassung des Angeklagten den Grundsatz »Im Zweifel für den Angeklagten« völlig außer acht ließ und nur den belastenden Aussagen des einen Beamten glaubte.
Anfangs erklärte der Angeklagte in einer ruhigen, sachlichen und widerspruchsfreien Einlassung, er hätte sich nach der Demonstration am Rande einer 100 Personen starker Menschenmenge befunden, auf die sich eine zehnköpfige Gruppe Berliner Polizisten zubewegte. Er habe dann bemerkt, daß eine Flasche, die offensichtlich von hinten geworfen wurde, direkt an seinem Kopf vorbeiflog und einen knapp zwei Meter vor ihm stehenden Polizisten am Helm traf und dann zerschellte. (...)
Bei der Vernehmung der beiden Polizeibeamten (des Getroffenen und des »Zeugen«) stellten sich einige eklatante Widersprüche heraus. So sagte der von der Flasche getroffene Polizist aus, der Angeklagte habe sich zwei Meter vor ihm befunden, während der andere Polizeibeamte aussagte, daß der Angeklagte nicht vor, sondern neben dem von der Flasche getroffenen Polizisten stand. Auch andere Aussagedetails erschütterten die Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten, z. B., daß ein Polizist den Angeklagten bei seiner Festnahme ein paar mal habe schlagen müssen, damit dieser dann seine Arme freigibt, damit sie gefesselt werden. Währenddessen erklärte der andere Polizist, daß der Angeklagte während der Verhaftung gar nicht gefesselt worden sei. Auch erklärte ein Polizist, der Angeklagte sei vermutlich vermummt gewesen, wie viele andere auch vermummt waren, währenddessen der andere sagte, er könne sich genau daran erinnern, daß der Angeklagte unvermummt gewesen sei.
Trotz dieser Widersprüche stand für Staatsanwaltschaft und Richter Langer von vornherein die Schuld des Angeklagten fest. Staatsanwältin Brodach verstieg sich sogar zu der Äußerung, daß Aussagen von Angeklagten grundsätzlich von einer starken Motivation zum Leugnen geleitet werden und sie daher wahrscheinlich Schutzbehauptungen darstellen würden und somit für die Beweiswürdigung unerheblich seien. Richter Langer schloß sich dem Vorbringen an und bezüglich der Polizeiaussagen waren deren Widersprüche sogar noch ein Beweis für die erhöhte Glaubwürdigkeit der Polizeizeugen, da aufgrund der langen inzwischen vergangenen Zeit, die Erinnerung verblassen würde. (...)
Für Richter Langer scheint es zudem nicht vorstellbar zu sein, daß der eine Belastungszeuge ein Interesse daran haben könnte, gegen den Angeklagten auszusagen, da gegen diesen Beamten der berüchtigten Berliner Einsatzhundertschaft 105 ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung läuft. (...) Daß die Justiz bei den G-8- Verfahren mit zweierlei Maß mißt, ist offensichtlich. So wurde am Rande des Prozesses deutlich, daß das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten noch nicht über das Anfangsstadium hinausgekommen ist. (...).
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